Cannabis ist im Suchtmittelgesetz (SMG) erfasst. Der Erwerb, der Besitz, die Ein- und Ausfuhr, die Überlassung an und Verschaffung für andere (Weitergabe und Verkauf) sind strafbar. KonsumentInnen, die gegen das SMG verstoßen, haben mit einem verpflichtenden Besuch beim Amtsarzt (in Wien: Institut für Suchtdiagnostik) zu rechnen. Dieser kann in der Folge gesundheitsbezogene Maßnahmen anordnen. Hält man sich an diese Vorgaben, kommt es zu keinem Gerichtsverfahren. Bei Cannabis gibt es, wie bei anderen illegalen Substanzen auch, keine geringe Menge für den Eigenbedarf, die legal und straffrei ist. Nach dem Gesetz muss die Polizei immer reagieren, d.h., auch bei kleinen Mengen kommt es zu einer Anzeige.